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   LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14   

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https://dejure.org/2014,51595
LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14 (https://dejure.org/2014,51595)
LG München I, Entscheidung vom 11.12.2014 - 36 S 152/14 (https://dejure.org/2014,51595)
LG München I, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 36 S 152/14 (https://dejure.org/2014,51595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluss über generelle Ermächtigung des Verwalters muss hinreichend bestimmt sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 152
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12

    WEG-Einnahmen nicht aufgelistet: Abrechnung ungültig!

    Auszug aus LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
    Dies war klarstellend zu tenorieren, nachdem das Amtsgericht hierzu keine förmliche Entscheidung getroffen, sondern lediglich entsprechende Hinweise erteilt und die Beklagte zu 3) stillschweigend weiter im Rubrum auf Beklagtenseite geführt hat (vgl. zur Tenorierung auch LG Berlin, Urteil vom 28.5.2013, Az.: 55 S 73/12 WEG).

    Die Kammer ist hier jedoch der Auffassung, dass jedenfalls in der vorliegenden Konstellation eines WEG-Anfechtungsverfahrens von Amts wegen zu prüfen ist, ob die Voraussetzung für eine Nebenintervention, nämlich ein Rechtstreit Dritter vorliegt (so ausdrücklich auch LG Berlin, Urteil vom 28.5.2013, Az.: 55 S 73/12 WEG).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
    Der BGH hat ausdrücklich ausgeführt, dass, soweit sich dem Senatsurteil vom 27.3.2009 entnehmen lasse, dass eine streitgenössische Nebenintervention einzelner beklagter Wohnungseigentümer auf der Klägerseite möglich sei (Az.: V ZR 196/08, NJW 2009, 2132) er daran nicht mehr festhalte.
  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss

    Auszug aus LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
    Der BGH hat aktuell entschieden, dass in einem Anfechtungsverfahren der beklagte Wohnungseigentümer nicht auf Klägerseite als Nebenintervenient beitreten kann (BGH, ZMR 2013, 210 ff.).
  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

    Auszug aus LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
    Dies gilt insbesondere für die Frage, ob der Streithelfer ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, NJW 2006, 773, 774).
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
    Leistungspflichten eines Wohnungseigentümers, die sich weder aus Gesetz noch aus einer Vereinbarung ergeben, können außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten ohne Zustimmung des betroffenen Eigentümers nicht durch Mehrheitsbeschluss begründet werden (BGH, ZMR 2010, 777 ff.).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

    Auszug aus LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
    Den Wohnungseigentümern sieht bei der Entscheidung über Maßnahmen der Instandsetzung bzw. Instandhaltung ein weiter Ermessensspielraum zu (so auch BGH, WuM 2012, 398, 399).
  • OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der

    Auszug aus LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
    Ein Nachreichen der Vollmacht kommt jedenfalls im Fall der Rüge nicht in Betracht (BayObLG, WuM 1990, 621, 622; OLG München, NZM 2008, 92, 93).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
    Soweit die Beklagte eine Einzelbelastung in der Jahresabrechnung mit dem Verweis auf die Entscheidung des BGH (NJW 2011, 1346 ff.) nicht für zulässig hält ist diese Entscheidung, da eine andere Problematik (Berücksichtigung materieller Schadensersatzansprüche gegen den Einzelnen in der Jahresabrechnung) betreffend, nicht einschlägig.
  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09

    Wohnungseigentum: Begriff der "besonderen Nutzungen"; Festsetzung einer

    Auszug aus LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
    Dies ist bei Umzügen typischerweise der Fall (BGH, ZWE 2011, 31, 32).
  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des

    Auszug aus LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
    Im Schrifttum ist diese Frage umstritten (wie Landgericht Hamburg, Bärmann/Klein, WEG, 12. Auflage, § 43, Rdnr. 106; Riecke /Schmid, WEG, 3. Auflage, § 43, Rdnr. 20; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Auflage, vgl. zum Streitstand auch illustrativ Riecke/Schmid, a.a.O.; für eine entsprechende materielle Prüfungskompetenz zur Parallelkonstellation im Gesellschaftsrecht OLG Celle, OLGR Celle 1998, 326, 327 unter Verweis auf BGH, BGHZ 97, 28 ff.).
  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

  • OLG Köln, 17.12.2004 - 16 Wx 191/04

    Nichtigkeit eines WEG -Beschlusses über die Wiederwahl des Verwalters

  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Fälligkeit der Wohngeldzahlung nach

  • KG, 20.07.1994 - 24 W 3942/94

    Stimmrecht des Wohnungserwerbers vor Eintragung ins Grundbuch

  • LG Mainz, 15.08.2011 - 306 T 129/08

    Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

  • OLG Hamm, 12.12.1996 - 15 W 424/96

    Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Wohneigentümerversammlung ;

  • OLG Frankfurt, 12.12.1978 - 20 W 692/78

    Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Interessengerechte Auslegung

  • LG Hamburg, 14.12.2011 - 318 S 248/10

    Besonderheiten bei der Beschlussergebnisberichtigungsklage?

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80

    Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer

  • BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23

    Beschlussfeststellungsklage: Beschlussmängel und Anfechtungsgründe sind zu prüfen

    aa) Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist die Beschlussfeststellungsklage jedenfalls dann unbegründet, wenn der in Geltung zu setzende Beschluss unter - hier nicht ersichtlichen - von Amts wegen zu prüfenden Nichtigkeitsgründen leiden würde (vgl. LG München I, ZMR 2015, 152, 154; Suilmann in Jennißen, WEG, 8. Aufl., § 44 Rn. 74 mwN).
  • BGH, 28.06.2019 - V ZR 250/18

    Juristische Person in Eigentümerversammlung vertretungsbefugt

    Diese Lücke hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei nach den Grundsätzen der ergänzenden (Vertrags-)Auslegung dahingehend geschlossen, dass nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen der Vertretungsbeschränkung der Teilungserklärung unterliegen (ebenso LG München I, ZMR 2015, 152 Rn. 7; OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 134, 135; BayObLG, MDR 1982, 58, 59; unklar Wenzel, NZM 2005, 402, 403; Elzer GE 2010, 455, 458).

    Daher wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, wenn eine juristische Person, die ihre Interessenvertretung nicht in die Hände des Verwalters oder eines anderen Wohnungseigentümers legen will, nur durch ihren organschaftlichen Vertreter an der Eigentümerversammlung teilnehmen dürfte (allg. Meinung, vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 134, 136; BayOblG, MDR 1982, 58; LG München I, ZMR 2015, 152 Rn. 7; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 25 WEG Rn. 87; Riecke/Schmid/Riecke, WEG, 5. Aufl., § 24 Rn. 55; Schultzky in: Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 25 WEG, Rn. 87a; Elzer in Hügel/Scheel, Rechtshandbuch Wohnungseigentum, 4. Aufl., § 12 Rn. 93; ders. in GE 2010, 455, 458; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 25 Rn. 88; Wenzel, NZM 2005, 402, 403).

    b) Eine Vertretungsklausel ist daher regelmäßig - und so auch hier - ergänzend dahingehend auszulegen, dass sich eine juristische Person in der Eigentümerversammlung jedenfalls auch von einem Mitarbeiter einer zu demselben Konzern gehörenden (weiteren) Tochtergesellschaft vertreten lassen darf, wenn diese für die Verwaltung der Sondereigentumseinheiten zuständig ist (a.A., wenn die Vertretung auf Verwandte in gerader Linie beschränkt ist: LG München I, ZMR 2015, 152 Rn. 7; Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 25 WEG, Rn. 87a).

  • AG Dortmund, 12.11.2015 - 514 C 71/14

    Wann liegt ein hinreichend bestimmter Beschluss über die Jahresabrechnung vor?

    Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine konkret durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (BGH, Beschluss vom 10.091998 - V ZB 11/98, NJW 1998, 3713; BayObLG, Beschluss vom 10.12.1998 - 2Z BR 99/98, ZMR 1999, 271; OLG Hamm, Beschluss vom 3.7.2001 - 15 W 444/00, NZM 2001, 1084; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2004 - 15 W 129/04, ZMR 2005, 306; LG München I, Urteil vom 11.12.2014 - 36 S 152/14, BeckRS 2015, 07505; AG München, Urteil vom 04.11.2009 - 482 C 360/09, ZMR 2010, 325; Grziwotz in: Erman, BGB, 14. Auflage 2014, § 23 WEG, Rdnr. 6; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 WEG, Rdnr. 163 ff.; Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG § 23, Rn. 31).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 28.09.2022 - 15 C 213/21
    Diese Lücke ist nach den Grundsätzen der ergänzenden (Vertrags-)Auslegung dahingehend zu schließen, dass nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen der Vertretungsbeschränkung der Teilungserklärung unterliegen (ebenso LG München I, ZMR 2015, 152, Rdn. 7; OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 134, 135; BayObLG, …

    2 Z 54/80|LG Hamburg; 13.02.1981; 11 S 255/80|LG Freiburg; 06.08.1981; 3 S 118/80">MDR 1982, 58; LG München I, ZMR 2015, 152, Rdn. 7; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 25 WEG Rdn. 87; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 55; Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 25 Rdn. 87a; Elzer in Hügel/Scheel, Rechtshandbuch Wohnungseigentum, 4. Aufl., § 12 Rdn. 93; ders., GE 2010, 455, 458; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 25 Rdn. 88; Wenzel, NZM 2005, 402, 403; BGH aaO. Rn. 10, beck-online).

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